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Hozon und Tokubetsu-Hozon Shinsa-Gebühren

(Stand 1. September 2015)

Wird ein Gegenstand auf hozon und tokubetsu-hozon eingereicht, erfolgt die Weiterleitung zum tokubetsu-hozon-Shinsa bei positivem Bescheid der hozon-Shinsa automatisch. Beim gleichzeitigen Einreichen auf hozon und tokubetsu-hozon fallen bei Nichtbestehen der ersten Instanz hozon sowie bei Bestehen von hozon und Nichtbestehen von tokubetsu-hozon dieselben Gebühren wie bei separatem Einreichen auf hozon und zu einem späteren Zeitpunkt auf tokubetsu-hozon an. Bei Bestehen beider Instanzen jedoch tritt eine Ermässigung in Kraft, sprich ¥ 5,000 gegenüber einem separatem Einreichen (¥ 55,000 anstatt ¥ 25,000 + ¥ 35,000) bei tôken und tôsô (koshirae), und ¥ 3,000 gegenüber einem separatem Einreichen (¥ 44,000 anstatt ¥ 17,000 + ¥ 30,000).

Unten angeführt die detaillierten Gebühren, aufgeschlüsselt nach Art der Einreichung:

Einreichung auf hozon

Bestehen tôken und tôsô (koshirae) Mitglied ¥ 25,000
Nicht-Mitglied ¥ 27,000
tôsôgu Mitglied ¥ 17,000
Nicht-Mitglied ¥ 19,000
Nichtbestehen tôken und tôsô (koshirae) Mitglied ¥ 10,000
Nicht-Mitglied ¥ 12,000
tôsôgu Mitglied ¥ 7,000
Nicht-Mitglied ¥ 9,000

Einreichung auf tokubetsu-hozon

(nur mit bestehendem hozon-Papier)
Bestehen tôken und tôsô (koshirae) Mitglied ¥ 35,000
Nicht-Mitglied ¥ 37,000
tôsôgu Mitglied ¥ 30,000
Nicht-Mitglied ¥ 32,000
Nichtbestehen tôken und tôsô (koshirae) Mitglied ¥ 10,000
Nicht-Mitglied ¥ 12,000
tôsôgu Mitglied ¥ 7,000
Nicht-Mitglied ¥ 9,000

Gemeinsames Einreichen auf hozon und tokubetsu-hozon

Nichtbestehen
hozon
tôken und tôsô (koshirae) Mitglied ¥ 10,000
Nicht-Mitglied ¥ 12,000
tôsôgu Mitglied ¥ 7,000
Nicht-Mitglied ¥ 9,000
Bestehen hozon
Nichtbestehen tokubetsu-hozon
tôken und tôsô (koshirae) Mitglied ¥ 35,000
Nicht-Mitglied ¥ 39,000
tôsôgu Mitglied ¥ 24,000
Nicht-Mitglied ¥ 28,000
Bestehen hozon und
tokubetsu-hozon
tôken und tôsô (koshirae) Mitglied ¥ 55,000
Nicht-Mitglied ¥ 59,000
tôsôgu Mitglied ¥ 44,000
Nicht-Mitglied ¥ 48,000

Einreichung auf jûyô

(nur mit bestehendem tokubetsu-hozon-Papier)
Bestehen tôken und tôsô (koshirae) Mitglied ¥ 220,000
Nicht-Mitglied ¥ 240,000
tôsôgu Mitglied ¥ 120,000
Nicht-Mitglied ¥ 140,000
Nichtbestehen tôken und tôsô (koshirae) Mitglied ¥ 21,000
Nicht-Mitglied ¥ 41,000
tôsôgu Mitglied ¥ 15,000
Nicht-Mitglied ¥ 35,000

Einreichung auf tokubetsu-jûyô

(nur mit bestehendem jûyô-Papier)
Bestehen tôken und tôsô (koshirae) Mitglied ¥ 340,000
Nicht-Mitglied ¥ 360,000
tôsôgu Mitglied ¥ 240,000
Nicht-Mitglied ¥ 260,000
Nichtbestehen tôken und tôsô (koshirae) Mitglied ¥ 31,000
Nicht-Mitglied ¥ 51,000
tôsôgu Mitglied ¥ 21,000
Nicht-Mitglied ¥ 41,000



Neuausstellung von Papieren

Folgende Grundvoraussetzungen sind zu beachten:

  1. Es werden nur beschädigte oder beschmutzte Papiere (hozon, tokubetsu-hozon, jûyô, tokubetsu-jûyo) neu ausgestellt. Verlorengagengene Papiere werden generel nicht neu ausgestellt (hierfür ist eine komplett neue Einreichung auf das jeweilige Papier notwendig, siehe Ausnahme unten).
  2. Die Authentizität des vorhandenen Papiers als auch des Gegenstands muss gegeben sein.
  3. Zur Feststellung von Punkt 2 muss beides, sprich vorhandenes Papier und der entsprechende Gegenstand bei der NBTHK Tokyo eingereicht werden. Mit Einreichung stimmen Sie den Verwahrungsbedingungen als auch der Voraussetzung zu, dass über die exakte Dauer der Neuausstellung keine verbindlichen Angaben gemacht werden können.

Neuaustellungsgebühren:

Papier Gegenstand Gebühr
hozon und tokubetsu-hozon tôken und tôsô (koshirae) ¥ 20,000
tôsôgu ¥ 15,000
jûyô und tokubetsu-jûyô tôken und tôsô (koshirae) ¥ 30,000
tôsôgu

Ausnahme für jûyô- und tokubetsu-jûyô-Papiere:

Ein verlorengegangenes jûyô- oder tokubetsu-jûyô-Papier wird pro Gegenstand nur einmal neu ausgestellt. Für die Überprüfung der Authentizität, der Abgleichung mit dem Archiv, und der Neuausstellung des Papiers fällt folgende Gebühr an.

Papier Gegenstand Gebühr
jûyô und tokubetsu-jûyô tôken und tôsô (koshirae) ¥ 30,000
tôsôgu